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  Postulat CVP Fraktion
CVP Fraktion, Martin Rötheli, 17.09.2003

Der Regierungsrat wird eingeladen, das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern dahingehend anzupassen, dass die steuerliche Doppelbelastung - als Gewinn beim Unternehmen
und als Dividende beim Aktionär - spürbar gemildert wird. Dabei ist im wesentlichen auf Entlastung bei KMUs (Familien-AGs) mit entsprechendem Beteiligungsanteil zu achten.

Begründung
Die Milderung der steuerlichen Doppelbelastung von Aktiengesell-
schaft und Aktionär, im wesentlichen für Familien-AGs sind zu verbessern.

Die herrschende Doppelbesteuerung lähmt die Innovationskraft, d.h. KMUs können eigene Expansions- und Innovationsvorhaben häufig nur durch private Kapitaleinlagen verwirklichen. Ihre geringe Grösse und das erhöhte Risiko erschweren ihnen den Zugang zu freiem Risikokapital. KMUs (Familien-AGs) zeichnen
sich dadurch aus, dass ihr Denken und Handeln langfristig für
ihr Unternehmen ausgelegt ist. Das Zeitmass sind Generationen,
nicht Börsenzyklen, sondern die Verpflichtung, die ererbte oder selbst aufgebaute Unternehmung in stabiler Verfassung und gesicherten Arbeitsplätzen zu erhalten und der nächsten Generation weiter zugeben.

Die Doppelbesteuerung wirkt lähmend. Nicht selten reicht die ausbezahlte Dividende des Familienunternehmens knapp zur Bezahlung der Steuern auf der Beteiligung; ein Umstand der unsere KMUs demotiviert und genau genommen dafür bestraft, dass sie ihr Vermögen nicht gewinnbringender, z.B. im Ausland, angelegt haben, schaffen und erhalten sie in unserem Kanton Arbeitsplätze.

Es widerspricht zudem den ordnungspolitischen Grundsätzen,
dass der gleiche Franken zweimal versteuert werden muss.
Es muss den AGs ermöglicht werden, dass sie die bereits
versteuerten Gewinne in Form von Dividenden an ihre Aktionäre beim Fiskus in Abzug bringen können.

Im Kanton Nidwalden ist ein vergleichbarer Vorstoss umgesetzt worden, der Kanton Solothurn ist hier also einmal nicht Pilotkanton.

Der Regierungsrat wird eingeladen, das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern dahingehend anzupassen, dass die steuerliche Doppelbelastung - als Gewinn beim Unternehmen
und als Dividende beim Aktionär - spürbar gemildert wird. Dabei ist im wesentlichen auf Entlastung bei KMUs (Familien-AGs) mit entsprechendem Beteiligungsanteil zu achten.

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