| |
Regierungsratsbeschluss vom 23. November 2004
Nr. 2004/2376
KR.Nr. P 102/2004 FD
Postulat Fraktion CVP: Überprüfung der Familienbesteuerung
im Kanton Solothurn (22.06.2004)
Stellungnahme des Regierungsrates
1. Vorstosstext
Der Regierungsrat wird gebeten, im Rahmen der nächsten
Steuergesetzrevision die Besteuerung der Familien weiter zu
verbessern. Dabei ist insbesondere die Ablösung des heute
gültigen
Zweitarifsystems durch die Einführung eines
Teilsplittingmodells sowie die Erhöhung der Kinderabzüge,
die Erhöhung des Abzugs für die Krankenkassenprämien,
die Einführung eines Kinderbetreuungs¬kostenabzugs, sowie
die Einführung zusätzlicher Abzüge für Familien zu prüfen.
2. Begründung
Sollte sich die finanzielle Situation des Kantons Solothurn tatsächlich so entwickeln (neuer Finanzausgleich, Ausschüttung
von Nationalbankgewinnen), dass man neben Schulden zurückzahlen auch Steuersenkungen vornehmen kann, sollte
die oben erwähnte weitere Verbesserung der Steuersituation
für Ehepaare bzw. Familien grosse Priorität geniessen.
3. Stellungnahme des Regierungsrates
Im Unterschied zur direkten Bundessteuer werden verheiratete und unverheiratete Paare bei
den kantonalen Steuern seit 1986 ungefähr gleich belastet. Welche der beiden Gruppen höher
besteuert wird, hängt hauptsächlich davon ab, wie die Einkommen jeweils auf die beiden Partner
verteilt sind. Von ausgesprochenen Ausnahmesituationen abgesehen, halten sich die Belastungsunterschiede
in jedem Fall im Rahmen dessen, was das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung
zum Rechtsgleichheitsgebot toleriert.
Korrekte Belastungsverhältnisse können auf verschiedenen Wegen hergestellt werden. Im aktuell
geltenden Recht wird dies über einen Doppeltarif erreicht. Dieser hat eine mit dem Teilsplitting
absolut vergleichbare Wirkung. Er ist sogar weniger starr als ein Teilsplitting, so dass damit
die Belastungsrelationen abhängig vom Einkommen etwas flexibler gestaltet werden. Je nach
Höhe des steuerbaren Einkommens entspricht nämlich der geltende Doppeltarif einem Teilsplitting
mit einem Divisor von 1.75 bis 1.95.
Es macht unseres Erachtens wenig Sinn, im jetzigen Zeitpunkt ein gut eingeführtes, funktionierendes
Modell ohne zwingenden Grund durch ein anderes zu ersetzen, dessen Wirkung nahezu
gleich ist. Denn es ist absehbar, dass der Bund in Bälde wiederum eine Reform der Familienbesteuerung
vorlegen wird, die nicht zwingend auf dem Teilsplitting beruhen wird. Und eine Umstellung
wird nicht unbedeutende Kosten für Formulare, EDV und Information verursachen, die
mit Steuergeldern beglichen werden müssen. Und schliesslich müssen sich die Bürger und Bürgerinnen
an die Neuerung gewöhnen.
Die übrigen vorgeschlagenen Revisionspunkte sind in der Teilrevision des Steuergesetzes, die
anfangs 2004 in Kraft getreten ist, erfüllt worden oder sind wenig konkret.
– Der Kinderabzug ist auf Fr. 6000.— erhöht worden und bewegt sich damit auf einem
auch gesamtschweizerisch sehr hohen Niveau. Nur wenige Kantone gewähren
höhere Kinderabzüge.
– Der Abzug für Kinderbetreuungskosten besteht seit 2001 als Sozialabzug, weil er als
allgemeiner Abzug nach Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) nicht mehr zulässig ist.
Mit der Gesetzesrevision wurde er auf 2'500 Franken je betreuungsbedürftiges Kind
erhöht.
– Was mit der Einführung zusätzlicher Abzüge für Familien gemeint ist, geht aus dem
Postulat nicht hervor. Auf jeden Fall verkürzen neue Abzüge die steuerliche Bemessungsgrundlage
und machen das Steuerrecht noch komplizierter. Ergänzend verweisen
wir auf unsere Antwort zur Motion M 119/2004 der Fraktion FdP/JL, Standesinitiative
zur Einführung einer Einheitssteuer, und erinnern die Postulantin an ihr Postulat vom
3. September 2003: Kampf gegen staatliche Bürokratie für Bürger und Bürgerinnen
und KMU’s.
Wenn innert Kürze wieder Änderungen von Bundesseite anstehen, wollen wir zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine Vorleistungen erbringen, indem Abzüge erhöht oder gar neu eingeführt
werden, die nicht zwingend notwendig sind und die allenfalls wieder gestrichen werden müssen.
4. Antrag des Regierungsrates
Nichterheblicherklärung.
Dr. Konrad Schwaller
Staatsschreiber
noch nicht behandelt (Stand 1.12.2004)
zurück . . .
|
|