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Regierungsratsbeschluss vom 23. November 2004
Nr. 2004/2375
KR.Nr. A 103/2004 FD
Auftrag Fraktion CVP: Standesinitiative zur Familienbesteuerung (22.06.2004)
Stellungnahme des Regierungsrates
1. Vorstosstext
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Standesinitiative auszuarbeiten und dem Kantonsrat
vorzulegen mit folgendem Inhalt:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und der Bundesversammlung
vorzulegen, welche
1. im Bereich der direkten Bundessteuer die Gleichstellung der verheirateten Paare mit den
unverheirateten Paaren vorsieht (gemäss Teilsplittingmodell des am 16. Mai 2004 abgelehnten
Steuerpakets);
2. die Familien aller Einkommenskategorien entlastet durch:
a) Erhöhung eines Kinderabzugs,
b) Einführung eines Abzugs für die Kosten für die obligatorischen Krankenkassenprämien,
c) Einführung eines Kinderbetreuungskostenabzugs,
d) Einführung eines zusätzlichen Aus- und Weiterbildungsabzugs.
2. Begründung
Mit dieser Standesinitiative bekräftigen wir die Bestrebungen, nach der Ablehnung des überrissenen
Steuerpakets, möglichst rasch das Bundesgerichtsurteil von 1984 auch auf Bundesebene
zu vollziehen. Um nicht eine allzu grosse Verzögerung zu riskieren, beschränken wir uns auf die
Bundesebene. Der Kanton Solothurn bekräftigt damit die bereits vor der Abstimmung vom
16. Mai gemachten Aussagen, dass die Verbesserungsvorschläge im Bereich Familienbesteuerung
allein nie Gegenstand eines Referendums gewesen wären.
3. Stellungnahme des Regierungsrates
Es ist unbestritten, dass das geltende Bundessteuerrecht verheiratete Paare in aller Regel in verfassungswidriger Weise erheblich stärker belastet als unverheiratete. Das am 16. Mai 2004 in der
Volksabstimmung verworfene Steuerpaket 2001 hätte diese Mehrbelastung mit einem Teilsplittingmodell
und zusätzlichen Abzügen (Haushalt-, Alleinerzieherabzug) zum grössten Teil behoben
bzw. in vertretbare Relationen gebracht. Die Reform der Familienbesteuerung umfasste
ferner eine Erhöhung des Kinderabzuges, eine Anpassung des Versicherungsprämienabzuges an
die kantonale Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie die
Einführung eines Abzuges für Kinderbetreuungskosten. Die Reform der Familienbesteuerung
war wenigstens von den Kantonen, welche das Referendum gegen das Steuerpaket 2001 ergriffen
haben, nicht bestritten, obwohl auch dieser Teil des Steuerpakets äusserst grosszügig angerichtet
war und den Kantonen beträchtliche Mindererträge verursacht hätte.
Obwohl wir uns auch hier der geringen Bedeutung von Standesinitiativen im eidgenössischen
Ratsbetrieb bewusst sind, erklären wir uns unter diesen Umständen bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen. Immerhin möchten wir dazu die folgenden Vorbehalte und Bemerkungen anbringen:
– Der Vorstoss trägt nicht zur Vereinfachung des geltenden Steuersystems bei, im Gegenteil.
Einmal sollen alle bisherigen Abzüge beibehalten werden; und zusätzlich werden
noch neue gefordert (Aus- und Weiterbildung), deren Tragweite in inhaltlicher, finanzieller
und administrativer Hinsicht wir überhaupt nicht abschätzen können. Der
Auftrag widerspricht damit der Motion M 119/2004 der Fraktion FdP/JL, welche eine
Standesinitiative zur Einführung einer Einheitssteuer fordert.
– Das Steuerpaket 2001 sah statt des bisherigen Versicherungsprämienabzuges den
Abzug der kantonalen Durchschnittsprämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
vor. Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, welche günstigere Prämien anbietet
als der kantonale Durchschnitt, hätte mehr abziehen können als er tatsächlich
aufgewendet hätte. Das hätte unnötige Steuerausfälle verursacht und erst noch keinen
finanziellen Anreiz gesetzt, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Deshalb
erachten wir einen Abzug von 80% der kantonalen Durchschnittsprämie als genügend.
– Der Bundesrat lässt zurzeit aufgrund eines überwiesenen Postulats von Ständerat
Hans Lauri (BE) die Möglichkeit einer Individualbesteuerung überprüfen. Zudem sind in
den Eidg. Räten Vorstösse eingereicht worden, die einerseits den raschen Übergang zur
Individualbesteuerung verlangen, andrerseits die rasche Neuauflage eines Splittingmodells.
Aus diesen Gründen und damit der finanzielle Handlungsspielraum für andere Reformvorhaben,
welche die Finanzen der Kantone ebenfalls belasten werden (z.B. Unternehmenssteuerreform),
nicht verloren geht, beantragen wir, den Auftrag in geändertem Form erheblich zu erklären.
4. Antrag des Regierungsrates
Erheblicherklärung mit folgendem Auftrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Standesinitiative auszuarbeiten und dem Kantonsrat
vorzulegen mit folgendem Inhalt:
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und der Bundesversammlung
vorzulegen, welche
1. im Bereich der direkten Bundessteuer die Gleichstellung der verheirateten Paare mit den
unverheirateten Paaren vorsieht (gemäss Teilsplittingmodell des am 16. Mai 2004 abgelehnten
Steuerpakets);
2. die Familien aller Einkommenskategorien entlastet durch:
a) eine massvolle Erhöhung des Kinderabzugs,
b) Einführung eines Abzugs für die Kosten für die obligatorischen Krankenkassenprämien,
maximal in der Höhe von 80% der kantonalen Durchschnittsprämie,
c) Einführung eines Kinderbetreuungskostenabzugs.
Dr. Konrad Schwaller
Staatsschreiber
Vorberatende Kommission
Finanzkommission
noch nicht behandelt (Stand 1.12.2004)
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